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Anna Artaker

ARTIKEL 14

2017

Wettbewerbsbeitrag für die Gestaltung am Platz der Menschenrechte in Wien, Entwurf und Rendering

Mein Vorschlag für den Platz der Menschenrechte ist eine signalrote Fläche in Form des österreichischen Staatsgebiets, umrandet von den Worten: „Mit dem Betreten der markierten Fläche anerkenne ich, dass jede/r das Recht hat, vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen (Artikel 14 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)“.

Der Satz erklärt das Betreten der Farbfläche zum performativen Akt, mit dem PassantInnen das Recht Asyl zu suchen symbolisch anerkennen. Personen, die den Artikel ablehnen, müssten dementsprechend einen Umweg gehen, weil alle Querungsachsen über den Platz der Menschenrechte durch die rote Fläche verlaufen. 

ARTIKEL 14 thematisiert das Aufeinandertreffen der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mit dem österreichischen Rechtsstaat: aus der Diskrepanz zwischen nationaler Gesetzgebung einerseits und Menschenrechten andrerseits ergeben sich Probleme für die Betroffenen, aber sie eröffnet auch das politische Feld, in dem die Menschenrechte durchgesetzt werden müssen. Diese sind nur dann mehr als schöne Worte, wenn konkrete Handlungen gesetzt werden, um sie zu verteidigen und ihnen reale Geltung zu verschaffen. Diesen Umstand verdeutlicht Vorschlag ARTIKEL 14 auf einer symbolischen Ebene: das Bekenntnis zu einem politisch brisanten Artikel der Menschenrechte wird mit einer alltäglichen Handlung – der Nutzung öffentlichen Raums – kurzgeschlossen und so mit einer realen Aktion verbunden. Gleichzeitig erscheint es absurd, das Bekenntnis zum Artikel 14 mit dem Betreten einer Fläche in der Form Österreichs zu verknüpfen. Diese Absurdität findet ihre Entsprechung darin, dass zwischen Menschen mit österreichischem oder EU-Pass und solchen ohne ein Unterschied gemacht wird. Ziel der Platzgestaltung ist, eine Diskussion über die Umsetzung der Menschenrechte
im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsfrage im österreichischen Kontext anzustoßen.